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Bayern
Innen Träumerin, außen Realistin, Liebhaberin der klassischen Musik, der Kunst, Verfechterin des Glaubens an Gott, Gedankenreisende, Gerechtigkeitliebende.

Sonntag, 15. Juli 2012

Sakrileg !

Nehmen wir einmal an, Sie hätten vor vielen Jahren von Ihrer(m) Herzallerliebste(n) eine Rose zum ersten Rendevous geschenkt bekommen. Nehmen wir an, Sie hätten die Rose, die Sie an eine herrliche Zeit und die Bindung zu einem wunderbaren Menschen erinnert, aufbewahrt und wie ihren Augapfel gehütet. Seit Jahren hängt sie nun kopfunter in einer Ecke Ihrer Wohnung.
Da betritt eines Tages ein Ordnungsfanatiker ihre Wohnung und nimmt die Rose herunter, zerknickt sie und schmeißt sie in den Papierkorb. Sein Kommentar: "Zwecklos, nutzlos, gefährlich, gesundheitsschädlich, nur eine dumme Sentimentalität!"
Was würden Sie diesem Ordnungshüter sagen? Welche Emotionen würden sich hochschaukeln?


Wir haben als Außenstehende nicht das Recht in religiöse Rituale anderer Religionen einzugreifen. Änderungen können nur aus der Religion selbst erfolgen.
Die Beschneidung jüdischer und muslimischer männlicher Säuglinge kann nicht von einem deutschen, säkularen Richter gemaßregelt werden, auch, wenn mit dem Schutz der Unversehrtheit argumentiert wird.

Elternrecht, Religionsfreiheit, Recht auf Unversehrheit stehen scheinbar in diesem Zusammenhang auf Kollisionskurs. Es sollte klar sein, dass auch Jesus als Jude selbstverständlich ein Beschnittener war.




Justitia, lass Dein Schwert sinken und urteile nicht!
In unserer säkularisierten Zeit muss man feinfühliger reagieren und genau abwägen.
Man bedenke dabei, wie viele Dinge von allen Eltern für ihre Kinder vorbestimmt werden:
die Muttersprache, der Aufenthaltsort des Kindes, die Wahl der Schulen, der Ärzte, der Operationen, letztlich auch die Zugehörigkeit zu einer Religion oder die Entscheidung zu einem nicht religiös bestimmten Leben.
Man bedenke, dass z. B. eine Impfung oder ein Piercing am Ohr dann ebenfalls eine von den Eltern bestimmte Körperverletzung wäre.

Man bedenke aber auch, dass die Frauenbeschneidung keinen Hintergrund im Koran hat und deshalb mit Recht als schwere Körperverletzung bezeichnet und verboten werden muss.





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